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Ein Invent Gutschein war ursprünglich eine Möglichkeit, Hotelaufenthalte, Kurzurlaube und besondere Reiseerlebnisse zu verschenken. Das Unternehmen INVENT Marketing und Tourismus bot verschiedene Hotel-Erlebnisschecks sowie Bonusprogramme an. Für 2026 hat sich die Situation jedoch grundlegend verändert.
Am 18. Mai 2026 wurde über die INVENT Marketing und Tourismus GmbH ein Konkursverfahren am Landesgericht Linz eröffnet. Nach den aktuellen Informationen ist eine Einlösung der von der Insolvenz betroffenen Gutscheine nicht mehr möglich. Gutscheininhaber gelten damit als Gläubiger im Insolvenzverfahren.Unser DIERABATT.DE bietet Ihnen die besten und kostenlossten Invent Gutschein, Aktionscodes und Rabattcodes, mit denen Sie beim Einkaufen auf der offiziellen Website viel sparen können.
Die bisherigen Invent Gutscheine waren für unterschiedliche Hotel- und Reiseerlebnisse vorgesehen. Zum Sortiment gehörten beispielsweise Wellnessangebote, Aktivurlaub, Premium-Hotels und weitere Hotelarrangements.
Das aktuelle Produktprogramm für 2025 und 2026 enthielt unter anderem Hotel-Erlebnisschecks und verschiedene Loyalty-Programme. Einige der damaligen Angebote waren für zwei Personen ausgelegt und mehrere Jahre gültig.
Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens ist eine reguläre Einlösung der betroffenen Gutscheine nicht mehr möglich. Diese Information wurde im Juni 2026 vom Kreditschutzverband KSV1870 veröffentlicht.
Gutscheininhaber können ihren Gutscheincode weiterhin überprüfen und den auf dem Code ausgewiesenen Wert feststellen. Der Gutschein stellt jedoch keine normale Eintrittskarte oder regulär einlösbare Reiseleistung mehr dar.
Wer einen betroffenen Invent Gutschein besitzt, hat grundsätzlich eine Forderung gegenüber dem insolventen Unternehmen. Deshalb können Gutscheininhaber ihre Forderung im laufenden Insolvenzverfahren anmelden.
Der KSV1870 weist darauf hin, dass eine Forderungsanmeldung bis zum 14. Juli 2026 möglich war. Für die Anmeldung wurden Gerichtsgebühren in Höhe von 31 Euro genannt.
Die Anmeldung einer Forderung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Gutscheinwert zurückerstattet wird. Entscheidend ist die sogenannte Konkursquote. Ob und in welcher Höhe am Ende eine Auszahlung erfolgt, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und den verfügbaren Mitteln ab.
Wer einen Invent Gutschein besitzt, sollte zunächst alle Unterlagen sichern. Dazu gehören der Gutschein selbst, Kaufbelege, Rechnungen und gegebenenfalls bereits vorhandene Buchungsunterlagen.
Die aktuellen Informationen nennen eine Möglichkeit, den Gutscheincode zu überprüfen und den noch festgestellten Gutscheinwert einzusehen. Das kann wichtig sein, wenn eine Forderung im Insolvenzverfahren dokumentiert werden soll.
Ein Kaufbeleg oder Zahlungsnachweis kann als wichtiger Beleg für die Forderung dienen. Deshalb sollten alle verfügbaren Dokumente vollständig aufbewahrt werden.
Bei einer Insolvenz können Fristen entscheidend sein. Wer eine Forderung geltend machen möchte, sollte deshalb die offiziell bekanntgegebenen Fristen und Verfahrensinformationen beachten.
Vor der Insolvenz konzentrierte sich Invent auf Hotel-Erlebnisschecks und Bonusprogramme. Die Angebote waren vor allem darauf ausgerichtet, Hotelaufenthalte als Geschenk oder Zusatzleistung für Kunden und Mitarbeiter anzubieten.
Zu den damaligen Produkten gehörten unter anderem Premium- und WellCome-Angebote. Die Premium Edition wurde mit einem durchschnittlichen Reisewert von 660 Euro beworben. Enthalten waren zwei Nächte für zwei Personen, Frühstück und ein Wertgutschein für Hotelleistungen.
Ein weiteres Angebot war der Urlaubspass. Laut damaliger Produktbeschreibung konnten zwei Personen mit einem Urlaubspass-Code bis zu 365 kostenlose Urlaubsnächte inklusive Erlebnisarrangements aus der entsprechenden Hotelwelt buchen.
Für Unternehmen wurde der Urlaubspass als Loyalty-Programm angeboten.
Die Bonuscard war als Mitarbeiter-Bonusprogramm konzipiert. Unternehmen konnten damit zusätzliche Vorteile als Bestandteil ihrer Mitarbeiterbindung anbieten.
Beim Programm Urlaubssammeln konnten Unternehmen Urlaubstage als Prämie für Kunden einsetzen. Kunden sammelten Codes und konnten diese später in Urlaubstage umwandeln.
Vor der Insolvenz wurde der Gutschein über ein Buchungsportal eingelöst. Dazu wurde der persönliche Buchungscode eingegeben. Anschließend konnten Nutzer aus den zum Gutschein passenden Hotel- oder Erlebnispartnern auswählen und eine Buchungsanfrage stellen.
Dieser Prozess beschreibt den früheren Ablauf und sollte nicht mit der aktuellen Situation verwechselt werden. Aufgrund des Insolvenzverfahrens ist die reguläre Einlösung der betroffenen Gutscheine nicht mehr möglich.
Die damaligen Hotel-Erlebnisschecks waren je nach Produkt teilweise drei Jahre ab Ende des Kaufjahres gültig. Diese Gültigkeitsregel galt beispielsweise für die Premium Edition.
Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer bedeutet allerdings nicht, dass ein Gutschein nach der Insolvenzeröffnung weiterhin eingesetzt werden kann. Die Insolvenz hat die Einlösbarkeit der betroffenen Gutscheine verändert.
Vor der Insolvenz waren die Gutscheine vor allem als Geschenk für Paare, Familien, Freunde und Geschäftspartner gedacht. Mit verschiedenen Editionen konnten unterschiedliche Reisearten abgedeckt werden.
Wellnessreisen gehörten zum damaligen Sortiment und richteten sich an Personen, die Entspannung mit einem Hotelaufenthalt verbinden wollten.
Mit der Premium Edition wurden hochwertige Hotels und exklusive Reiseerlebnisse beworben. Zum Angebot gehörten unter anderem zwei Übernachtungen für zwei Personen mit Frühstück und einem zusätzlichen Wertgutschein für Hotelleistungen.
Die Loyalty-Programme richteten sich auch an Unternehmen, die Mitarbeiter oder Kunden mit Reisevorteilen belohnen wollten. Dazu gehörten Bonuscard, Urlaubspass und Urlaubssammeln.
Aktuelle reguläre Gutscheinaktionen können angesichts des laufenden Insolvenzverfahrens nicht wie bei einem normalen Reiseanbieter bewertet werden.
Auf der ehemaligen Produktseite werden zwar weiterhin Informationen zu Hotel-Erlebnisschecks angezeigt, zugleich wird dort darauf hingewiesen, dass Bestellungen und Buchungen aufgrund technischer Probleme derzeit nicht möglich sind.
Wichtiger als der beworbene frühere Produktumfang ist deshalb der aktuelle Insolvenzstatus. Gutscheininhaber sollten nicht davon ausgehen, dass ein auf älteren Angebotsseiten angegebener Gutscheinpreis oder eine frühere Gültigkeitsdauer noch eine Einlösung ermöglicht.
Ein regulärer Rabattcode ist aktuell nicht die entscheidende Frage. Aufgrund des eröffneten Konkursverfahrens und der nicht mehr möglichen Einlösung der betroffenen Gutscheine stehen neue Rabattaktionen für Endkunden nicht im Vordergrund.
Ältere Gutschein- oder Rabattinformationen sollten deshalb nicht mit der aktuellen Unternehmenssituation verwechselt werden.
Nach den aktuellen Informationen des KSV1870 ist eine Einlösung der von der Insolvenz betroffenen Gutscheine seit der Eröffnung des Konkursverfahrens nicht mehr möglich.
Über die INVENT Marketing und Tourismus GmbH wurde am 18. Mai 2026 ein Konkursverfahren eröffnet. Dadurch ist die bisherige Gutscheinabwicklung nicht mehr wie zuvor möglich.
Der Gutscheinwert kann als Forderung im Insolvenzverfahren relevant sein. Eine vollständige Rückzahlung ist jedoch nicht garantiert. Es hängt von der später festgelegten Konkursquote ab.
Ja. Laut KSV1870 besteht eine Möglichkeit, den Gutscheincode zu überprüfen und den jeweiligen Wert festzustellen.
Gutscheininhaber, deren Gutscheine von der Insolvenz betroffen sind, gelten grundsätzlich als Gläubiger und können eine entsprechende Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
Der KSV1870 nannte den 14. Juli 2026 als Frist für die Anmeldung der Forderung.
Das lässt sich nicht garantieren. Die Höhe einer möglichen Auszahlung hängt vom weiteren Insolvenzverfahren und der festgelegten Konkursquote ab.
Das Unternehmen bot unter anderem Hotel-Erlebnisschecks, Premium-Angebote, WellCome-Produkte sowie Loyalty-Programme wie Urlaubspass, Bonuscard und Urlaubssammeln an.
Bei mehreren damaligen Hotel-Erlebnisschecks betrug die Gültigkeit drei Jahre ab Ende des Kaufjahres.
Die wichtigste Information für Gutscheininhaber im Jahr 2026 ist die Eröffnung des Konkursverfahrens über die INVENT Marketing und Tourismus GmbH am 18. Mai 2026. Eine reguläre Einlösung der betroffenen Gutscheine ist laut KSV1870 nicht mehr möglich.
Wer einen noch nicht eingelösten Gutschein besitzt, sollte deshalb nicht von den früheren Reiseangeboten und Gültigkeitsbedingungen ausgehen. Stattdessen sind der aktuelle Gutscheinwert, vorhandene Kaufnachweise und die Informationen zum Insolvenzverfahren entscheidend.
Ein Invent Gutschein kann aufgrund der Insolvenz im Jahr 2026 nicht mehr wie ein normaler Reisegutschein genutzt werden. Die ursprünglich angebotenen Hotelaufenthalte und Erlebnisarrangements stehen Gutscheininhabern nach der aktuellen offiziellen Information nicht mehr zur regulären Einlösung zur Verfügung.
Für betroffene Gutscheinbesitzer steht deshalb nicht mehr die Suche nach einem Rabattcode oder einem passenden Hotel im Mittelpunkt. Entscheidend ist vielmehr die Behandlung des Gutscheinwerts als mögliche Forderung im Insolvenzverfahren. Eine Auszahlung ist dabei nicht garantiert und hängt von der späteren Konkursquote ab.Unser DIERABATT.DE bietet Ihnen die besten und kostenlossten Invent Gutschein, Aktionscodes und Rabattcodes, mit denen Sie beim Einkaufen auf der offiziellen Website viel sparen können.
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